Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Wichtrey Homeware GmbH
Bahnhofstraße 5
96450 Coburg
Handelsregister/Registernummer: HRB 3639
Registergericht: Amstgericht Coburg
Vertreten durch: Mathias Wichtrey
Kontakt
Telefon: (0 95 61) 87 10 03
FAX: (0 95 61) 87 10 04
E-mail: hallo@wichtrey.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 813 603 971
Inhaltlich Verantwortlicher
Mathias Wichtrey
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Einbeziehung in den Vertrag
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wichtrey Homeware GmbH werden in vollem Umfang Vertragsbestandteil, soweit nicht zwischen den Parteien abweichende schriftliche Vereinbarungen bestehen.
2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wichtrey Homware GmbH gelten ausschließlich. Entgegenstehende Regelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden/ Lieferanten sind nicht bindend.
II. Rücktritt/ Kündigung
1. Wichtrey Homware GmbH ist bei unterbliebener Selbstbelieferung trotz Ausschöpfung der außergerichtlichen Möglichkeiten, den Zulieferer zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung zu zwingen, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt:
– bis zum Beginn der Vertragsdurchführung eine Unkostenpauschale in Höhe von
5 % des Nettoauftragswertes zu verlangen.
-nach Beginn der Vertragsdurchführung eine Pauschale entsprechend Ziffer XII 1 bis zu 3 verlangen, oder
– oder das Vertragsverhältnis konkret abzurechnen.
3. Soweit der Kunde zum gesetzlichen Rücktritt aus Gründen berechtigt ist, die die Wichtrey Homeware GmbH nicht zu vertreten hat, steht dieser auch vor Beginn der Vertragsausführung eine Aufwandpauschale in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes zu.
4. Nachweis eines tatsächlich geringen, bzw. höheren Aufwands steht beiden Parteien offen.
III. Preise
1 Die Vergütung der durch die Wichtrey Homeware GmbH erbrachten Leistungen richtet sich, soweit nicht Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, nach der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Fassung der Preisliste.
2. Die der Preisliste ausgewiesenen Vergütungen enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nicht anders vermerkt.
3. Die Verkaufspreise verstehen sich ohne Lieferung ab Verkaufsraum.
IV. Kostenvoranschläge
Für die Erstellung von Kostenvoranschlägen sind der Wichtrey Homeware GmbH die entstandenen Aufwendungen gemäß der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Fassung der Preisliste ersetzen.
2. Kostenvoranschläge sind nur dann für die Wichtrey Homeware GmbH verbindlich, wenn die Einhaltung derselben ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
3. Eine Überschreitung des Kostenvoranschlags von bis zu 20 % der Bruttoauftragssumme ist ohne vorherige Genehmigung des Kunden zulässig, soweit die Wichtrey Homeware GmbH den Grund der Mehrkosten auf Verlangen nachweist.
V. Liefer- /und Fertigstellungstermine; Verzug
1. Liefer- /und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie auf dem Auftrag oder in späterer schriftlicher Bestätigung der Wichtrey Homeware GmbH als verbindlich bezeichnet wurden.
2. Befindet sich der Kunde in Verzug oder ist er zur Erbringung seiner Leistung bereits rechtskräftig verurteilt, so bedarf es von Seiten der Wichtrey Homeware GmbH zur Geltendmachung der Ansprüche des § 326 BGB neben der Nachfristsetzung keiner Ablehnungsanordnung.
VI. Zahlungsbedingungen / Sicherheitsleistung
1Einwendungen gegen einzelne Rechnungsposten, den berechneten Preis, sowie gegen die rechnerische Richtigkeit sind ausgeschlossen, soweit der Kunde die Unrichtigkeit nicht innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung schriftlich geltend macht.
2 Nach Überschreitung der Zahlungsfrist von mehr als zwei Wochen wird für die zweite und jede weitere Mahnung eine Gebühr von 10,- € erhoben.
3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug , so ist die Wichtrey Homeware GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligenDiskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Die gesetzlichen Regelungen der Zinspflicht nach den §§ 452, 641 Abs.2 BGB bleiben nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist hiervon unberührt.
4 Der Nachweis eines geringeren, bzw.höheren Schadens wird durch obige Pauschalierung nicht ausgeschlossen.
5 Die Wichtrey Homeware GmbH ist jederzeit, auch nach Beginn der Vertragsdurchführung berechtigt zur Sicherung ihrer Forderungen vom Kunden die Erbringung einer Sicherheitsleistung gemäß der Vorschriften der §§ 648, 648 Abs. 2BGB zu fordern.
VII. Haftungsregelungen
1 Die Wichtrey Homeware GmbH haftet für die Verletzung von Nebenpflichten des Vertrages, sowie für Folgeschäden, seien sie deliktisch oder vertraglich begründet, nur in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht nur für die Haftung wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft (Ziffer IX 1) des Vertragsgegenstandes, oder soweit sich Wichtrey Homeware GmbH in Verzug befindet.
2 Bei Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit beschränkt sich die Haftung der Wichtrey Homeware GmbH im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, auf den Ersatz hierdurch unmittelbar entstandener Schäden.
3 Der Umfang der Haftung ist, außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und des Schadensersatzes wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, auf die Leistungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Soweit für diese eine Leistungspflicht nicht besteht gilt eine Haftungshöchstsumme von 10.000,- €.
4 Ziffer 2 und 3 sind auch im Fall der teilweisen Unmöglichkeit, bzw. des teilweisen Leistungsverzuges anzuwenden.
5 Die Haftungsregeln der Ziffer VII 1-4 gelten auch im Falle schuldhafter Pflichtverletzungen durch Mitarbeiter der Wichtrey Homeware GmbH und sonstiger Erfüllungsgehilfen.
VIII. Änderung der geschuldeten Leistung
Abweichungen vom vereinbarten Arbeitsergebnis gelten als genehmigt, wenn sie für den Kunden zumutbar sind, und nicht ein genau bestimmtes Ergebnis zugesichert wurde (Ziffer IX 1)
2 Bei Kundenbestellungen nach Muster oder Katalogangaben gelten handelsübliche Abweichungen des Vertragsgegenstandes gegenüber dem Muster / Katalog als unerheblich, sofern die Entgegennahme der Leistung für den Kunden zumutbar ist.
IX. Gewährleistung
Die Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft der Kaufsache oder der Werkleistung, sowie die Garantie für die Tauglichkeit des Vertragsgegenstandes zu einem bestimmten Zweck, bedarf der Schriftform.
2. Die Verarbeitung, Bearbeitung oder sonstige Umgestaltung der gelieferten Waren durch den Kunden oder Dritte führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.
3. Sowie neue Sachen i.S.d. § 11 Nr. 10 AGB- G Kaufgegenstand sind, oder von der Wichtrey Homeware GmbH Werkleistungen erbracht werden, die nicht bloße untergeordnete Nebenpflichten eines dieser Vorschrift nicht unterfallenden Vertrages darstellen, gelten folgende Gewährleistungsbedingungen:
3.1. Offensichtliche Mängel der Leistung sind vom Kunden innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche ab Übergabe der Kaufsache oder Abnahme der Werkleistung schriftlich der Wichtrey Homeware GmbH anzuzeigen. Für nicht offensichtliche Mängel bemisst sich die Ausschlussfrist nach der Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
3.2. Für Transportschäden haftet die Wichtrey Homeware GmbH nur, wenn diese ihr gegenüber, innerhalb von 3 Tagen ab Lieferung an den Kunden oder Dritte, schriftlich angezeigt wurden.
3.3. Die Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel verjähren bei Kaufverträgen und Werkleistungen an beweglichen Sachen innerhalb von drei Monaten, bei Werkleistungen an Bauwerken in zwei Jahren.
3.4. Bemühungen der Wichtrey Homeware GmbH um kulante Beseitigung der nach dem in Ziffer IX 3.1. genannten Zeitpunkt angezeigten Mängel, stellt weder einen Verzicht der Berufung auf die Wirkung der Ausschlussfrist, noch ein Anerkenntnis des Mangels dar.
3.5. Bei Mängeln der Leistung der Wichtrey Homeware GmbH kann der Kunde erst dann Ersatzlieferung, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn die Nachbesserung endgültig fehlgeschlagen oder für ihn unzumutbar ist.
3.6. Die Wichtrey Homeware GmbH ist zur Ersatzlieferung, bzw. Nachbesserung erst verpflichtet, wenn der Kunde den auf den mangelfreien Teil der Leistung entfallenden Preis gezahlt hat. Die Herausgabe der nachgebesserten Sache an den Kunden erfolgt gegen Zahlung des restlichen Entgeltes.
3.7. Die gesetzliche Haftung für das Vorhandensein zugesicherter Eigenschaften, sowie im Falle der Arglist, bleibt von den Vorschriften der Ziffern IX 3.1. bis 3.6. unberührt.
4. Für den Verkauf von gebrauchten Gegenständen ist jegliche Gewährleistung sowie gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Ziffern IX 3.1., 3.2. 3.4., sowie 3.7. gelten entsprechend.
X. Zurückbehaltungsrechte / Aufrechnung
1. Soweit und solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vereinbarungsgemäß nachkommt ist die Wichtrey Homeware GmbH berechtigt die weitere Erfüllung des Vertrages auszusetzen. Dies gilt insbesondere bei Auftragsabrechnungen nach Leistungsfortschritt, soweit der Kunde keine Gewährleistungsrechte geltend macht oder die Einrede der Nichterfüllung erhebt.
2. Der Kunde ist nur berechtigt mit von ihm geltend gemachten Ansprüche aufzurechnen, wenn und soweit diese
• aus dem selben Vertragsverhältnis herrühren
• unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und
• die Aufrechnung mindestens eine Woche vor Fälligkeit der Forderung der Wichtrey Homeware GmbH , schriftlich angekündigt wurde.
XI. Schadensersatz
1 Sofern die Wichtrey Homeware GmbH berechtigt ist Schadensersatzwegen Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen, steht ihr ein Anspruch in Höhe von 25 % des Nettovertragswertes zu. 2. Die Geltendmachung eines höheren Schadens im Einzelfall wird dadurch nicht ausgeschlossen
2 Die Geltendmachung eines höheren Schadens im Einzelfall wird dadurch nicht ausgeschlossen.
3. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringen Schadens offen.
XII. Verjährung
1 Für Ansprüche wegen mangelhafter Vertragserfüllung (Schlechtleistung) gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten, soweit nicht eine gesonderte schriftliche Garantie übernommen wurde.
2 Ansprüche, die mittelbar auf eine mangelhafte Vertragserfüllung durch die Wichtrey Homeware GmbH zurückzuführen sind, verjähren ebenfalls entsprechend der gesetzlichen Gewährleistungsregeln §§ 477 und 638 BGB.
3 Für sonstige Schadenersatzansprüche gegen die Wichtrey Homeware GmbH die nicht auf einer unerlaubten Handlung beruhen gilt die für die gesetzliche Mängelhaftung maßgebliche reguläre Verjährungsfrist des zugrundeliegenden Vertrages.
4 Von obigen Regelungen unberührt bleibt die in Ziffer IX 3.3 enthaltene Verjährungsfrist.
XIII. Eigentumsvorbehalt / Pfandrecht
1 Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Wichtrey Homeware GmbH. Dies gilt auch, sofern ein Werkslieferungsvertrag über unvertretbare Sachen der Leistung zugrunde liegt.
2 Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Sache ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung Wichtrey Homeware GmbH nicht berechtigt. Hiervon unberührt bleibt die Befugnis der Übertragung des Anwartschaftsrechts des Kunden durch diesen.
3 Für den Fall des Erlöschens des Eigentumsvorbehalts durch Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche gegen den Erwerber an die Wichtrey Homeware GmbH ab. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Wichtrey Homeware GmbH berechtigt. Im Falle des Erlöschens des Eigentumsvorbehalts durch Vermischung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erlangt die Wichtrey Homeware GmbH an der neuen Sache Miteigentum. Die Geltung des § 947 II BGB ist ausgeschlossen.
4 Sobald sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet ist die Wichtrey Homeware GmbH berechtigt, Rückgabe der unter Eigentumsvorbehalt an den Kunden übergebenen Sache zu verlangen.
5 An Sachen die vom Kunden zum Zwecke der Bearbeitung in den Besitz der Wichtrey Homeware GmbH gelangen oder die von der Wichtrey Homeware GmbH hergestellt werden, erlangt diese ein vertragliches Pfandrecht in Höhe der ihr zustehenden Werklohnforderung.
XVII. Ergänzende Regelungen
1 Sollten einzelne Klauseln oder abtrennbare Teile einer Klausel unwirksam sein, so gelten die Geschäftsbedingungen im übrigen fort. Etwaige Lücken sind unter Zugrundelegung der gesetzlichen Regeln so zu schließen, dass der Sinn und Zweck der Geschäftsbedingung weitest möglich erhalten bleibt. Dies gilt auch für den Fall widersprechender Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Wichtrey Homeware GmbH und des Kunden.